Marra Urso Legal begleitet die Mandanten im Verfahren zur Sanierung und Entschuldung, für die ein Insolvenzverfahren nicht in Frage kommt.
Das Verfahren zur Sanierung und Entlastung gemäß dem italienischen Gesetz n.3/2012 steht grundsätzlich Privatpersonen und bestimmten Gewerbetreibenden und kleinen Unternehmen offen.
Der Erlass der Altverbindlichkeiten (einschließlich Steuerschulden) ermöglicht einen Neustart losgelöst von den früheren Schulden.